Tierheilpraktiker-Ausbildung
Die Tierheilpraktiker-Ausbildung steht jeder/jedem Interessierten offen.
Vorbemerkung
Der Beruf des Tierheilpraktikers bedarf keiner behördlichen Zulassung. Der Tierheilpraktiker arbeitet somit als Privatperson. Seine Tätigkeit unterliegt, mit allen rechtlichen Konsequenzen, dem Heilpraktikergesetz, dem Infektionsschutzgesetz und dem Arzneimittelgesetz.
Eine gesetzlich unangreifbare Berufsausübung ist praktisch nur durch die Zulassung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung möglich. Damit ist die auch oftmals notwendige Mitbehandlung des Tierhaltes gestattet.
Aufbau
Die Ausbildungsdauer ist Ihren individuellen Gegebenheiten anpaßbar. Sie beträgt in einem einem wöchentlichen Rhythmus circa 1 Jahr und in einem 14-tägigen Rhythmus circa 2 Jahre.
Der Unterricht der Tierheilpraktiker-Ausbildung findet im Gruppenunterrich statt und wird durch Skripte begleitet.
Auf die Abschlußprüfung wird durch Zwischenklausuren im muliple choice-Verfahren nach jedem Unterrichtsblock vorbereitet.
Untersuchungen und praktische Übungen werden an Kleintieren in unseren Praxisräumen, an Großtieren in nahe gelegenen Lokalitäten durchgeführt.
Die 120 Minuten dauernde schriftliche Abschlußprüfung umfaßt 100 Fragen.
Die anschließende mündliche Abschlußprüfung dauert 60 Minuten pro Absolvent. In beiden Prüfungen müssen jeweils 75% der gestellten Fragen richtig beantwortet werden.
Inhalte
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Untersuchung und Behandlung von:
Hunden, Katzen, Schweinen, Pferden, Wiederkäuern, Vögeln, Nagetieren, Amphibien, Fischen, Reptilien.
Bitte informieren Sie sich über die Unterrichtsblöcke der Tierheilpraktiker-Ausbildung auf der nebenstehenden Seite.