Allgemeine Ausbildungs- und Teilnahmebedingungen
Ausbildungsphilisophie
- Wir haben 1986 ein flexibles Ausbildungs- und Seminarsystem eingeführt, das auf gegenseitiger Fairneß gründet und sich allgemeiner Beliebtheit erfreut.
- Unsere Seminare stehen jedem offen, auch schulexternen Interessenten/innen.
- Sie unterzeichnen keine über einen bestimmten Zeitraum bindenden Verträge.
- Sie entrichten das Honorar jeweils direkt nach dem Unterricht.
- So entstehen keine Kapitalbindungen durch Vorauskasse oder Verluste, falls Sie einmal nicht teilnehmen können.
- Sollten Sie einmal verhindert sein am Unterricht teilzunehmen, melden Sie sich bis zu einem Zeitraum von
2 Werktagen vorher ab und es entstehen Ihnen keinerlei weitere Kosten. - Abmeldungen innerhalb eines kürzeren Zeitraumes werden mit den kompletten Kosten berechnet, es sei denn, es erfolgt die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 8 Werktagen.
Ausbildungsvoraussetzungen bei behördlicher Berufszulassung
Die Voraussetzungen, unter denen Sie berechtigt sind, eine Zulassung zur Ausübung der Heilkunde zu erhalten, sind im Heilpraktikergesetz fixiert.
Sie sollten zum Prüfungstermin das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens einen Hauptschulabschluß haben und es sollten Sie keine körperlichen Gegebenheiten daran hindern, diesen Beruf auszuüben. Außerdem sollten keine strafrechtlichen Verfehlungen vorliegen, die die Zulassung zur Überprüfung verhindern würden.
Lehrpläne
Die Unterrichtsplanung wird jeweils nach den Sommerferien komplett für das darauffolgende Jahr veröffentlicht, so daß Sie auch langfristig planen können.
Anmeldung
Sie melden sich verbindlich mit Ihren persönlichen Daten und 2 Paßbildern (für die Ausbildungsnachweise) an. Diese Anmeldung bekundet, daß Sie die allgemeinen Ausbildungs- und Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen haben und mit Ihnen einverstanden sind.
Abmeldung
Jede temporäre Abmeldung hat in einem Zeitraum von 2 Werktagen vor dem jeweiligen Unterricht zu erfolgen. Ist dies nicht der Fall, so sind die gesamten Kosten für die unentschuldigten Unterrichteinheiten zu entrichten, es sei denn, es liegt uns innerhalb von 8 Werktagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.
Kündigung
Die Kündigung aller Ausbildungen, Überprüfungsvorbereitungen und Seminare hat in einem Zeitraum von 2 Werktagen vor dem jeweiligen Unterricht zu erfolgen.
Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Dieses Recht behalten wir uns allerdings ebenfalls vor, falls uns gruppendynamische Prozesse dazu zwingen, uns von einem/einer Teilnehmer/in zu trennen.
Es entstehen Ihnen außer der Einhaltung dieser Bedingungen keine weiteren Verpflichtungen.